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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Datenrettung Vinzent Capek:

 

 

Allgemeines:

Alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der Datenrettung Vinzent Capek – im folgenden „Datenrettung Vinzent Capek“ genannt – erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen. Mit der Entgegennahme der Leistung oder Lieferung gelten diese Bedingungen als angenommen. Anderen Bedingungen jeglicher Art, Nebenabreden oder Ergänzungen wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, sie wurden von Datenrettung Vinzent Capek schriftlich bestätigt.

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Datenschutz:

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt, unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht oder nicht für auftragsfremde Zwecke verwendet oder weiter geleitet. Daten im Rahmen von Datenrettungsmaßnahmen werden nur für die Rückgewinnung zwischengespeichert, nach erfolgter Datenrettungsmaßnahme ohne Mängelanzeige des Auftraggebers nach 14 Tagen von den Datenservern gelöscht. Im Übrigen gilt hier die Datenschutz Grundverordnung.

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Aufbewahrung von Datenträgern:

Zur Rekonstruktion zugesandte Datenträger werden nach Versand der Datenrettung an den Kunden, wenn möglich, innerhalb 14 Tagen zurückgesandt, oder dann, wenn der Kunde bereits nach Erhalt seiner Rekonstruktion Datenrettung Vinzent Capek eine Löscherlaubnis seiner Daten vom Server mitgeteilt hat. Bei Datenträgern, die innerhalb eines Monats nicht mehr zurück verlangt werden oder die Annahme der Rücksendung durch den Kunden verweigert wurde, wird ein stillschweigendes Einverständnis des Kunden zur unwiderruflichen Entsorgung angenommen.

 

Gewährleistung:

Datenrettung Vinzent Capek übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend die Gewähr für die Wiederherstellung aller Daten oder Teile davon, ebenso nicht wegen des unterschiedlichen Grades an Vorschädigung für die Vollständigkeit oder volle Funktionsfähigkeit, oder dafür, ob alle durch Datenrettung Vinzent Capek wiederhergestellten Daten für den Auftraggeber von Nutzen sind. Mängelanzeigen bedürfen der Schriftform und sind innerhalb 7 Tagen nach Datenzustellung mitzuteilen. Sofern keine Beanstandung erfolgt, betrachtet Datenrettung Vinzent Capek die Leistung als ordnungsgemäß erbracht.

Kündigung:

Wird der Analyse- und/oder Datenrettungsauftrag aus wichtigem Grunde von einem der beiden Vertragspartner gekündigt, kann Datenrettung Vinzent Capek seine bisher erfolgten Leistungen in Rechnung stellen.

 

Haftung / Gefahrtragung:

Die im Rahmen des Bearbeitungs- / Datenrettungsprozesses liegende Transportgefahr bzw. die Gefahr des zufälligen Untergangs von Datenträgern geht mit Übergabe der Datenträger an den jeweiligen Transportunternehmer auf den Kunden über. Datenrettung Vinzent Capek haftet für verlorene Datenträger nur bis zur Höhe des Materialwertes des Datenträgers, maximal bis 200,- €. Versichert ist hierbei der Materialwert des Transportgutes (des Datenträgers), nicht jedoch der Wert der Daten (ideeller Wert).
Datenrettung Vinzent Capek haftet in keinem Fall für unmittelbare oder mittelbare Schäden, bzw. Folgeschäden, es sei denn, sie wären vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Datenrettung Vinzent Capek bzw. andere Personen, oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden, desgleichen nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Gebrauchsvorteile oder den Verlust von Daten, Software, Information oder Beschädigung von Datenträgern. Wir übernehmen nicht die Verantwortung für Schäden an eingelieferten Datenträger, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Datenträgers verursacht werden und die wir durch eine einfache fachmännische Warenschau nicht erkennen können, es sei denn, Datenrettung Vinzent Capek trifft ein Verschulden. Ferner übernehmen wir für Fehlerbehandlungen, die wir aufgrund unrichtiger oder lückenhafter Informationen vornehmen, keine Haftung.

 

Teilunwirksamkeit:

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestandteile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung eintreten, die dem angestrebten Zweck der Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

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Stand: März 2021

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